Sitzung: 21.10.2015 StR/038/2015
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1558/15
Beschluss:
01
Die Stadt Erfurt nutzt im Zeitraum 2015 –
2020 die Möglichkeiten der EFRE-Förderung zur Förderung von Vorhaben zur
Entwicklung von Natur und Landschaft (ENL).Â
Eine Beteiligung am Förderprogramm mit Einzelmaßnahmen steht unter
Haushaltsvorbehalt.
02
Die Verwaltung wird beauftragt, auf
Grundlage der neu geschaffenen Fördermöglichkeiten einen Maßnahmenkatalog zur
Inanspruchnahme von Fördermitteln während des Programmzeitraums zu erarbeiten.
Der Maßnahmenkatalog ist dem Stadtrat zur Bestätigung vorzulegen.
03
Auf Grundlage dieses Maßnahmenkataloges
sind Projektskizzen für Einzelmaßnahmen zu erarbeiten und diese einzureichen.
04
Wird die von der Landeshauptstadt Erfurt
eingereichte Projektskizze vom Freistaat Thüringen nach Bestätigung durch den
ENL-Beirat in den Kreis der förderberechtigten Projekte aufgenommen, wird die
Verwaltung beauftragt, alle notwendigen Maßnahmen zur Beantragung der
entsprechenden Fördermittel einzuleiten. Die zu fördernde Maßnahme ist dem
Stadtrat unter Vorberatung der zuständigen Ausschüsse zur Bestätigung vorzulegen.