Sitzung: 30.09.2015 OR STO/007/2015
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2014/15
Beschluss:
- Entsprechend § 19, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Ortsteilbürgermeister zur Beschaffung eines Trauergebindes anlässlich des Volkstrauertages finanzielle Mittel in Höhe von 80,00 EUR zur Verfügung gestellt.
- Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.