Sitzung: 01.09.2015 OR BIS/006/2015
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1863/15
Dem Amt für Grundstücks- und Gebäudeverwaltung werden die z. Zt. abrufbaren Mittel aus § 4 der Ortsteilverfassung in Höhe von 2.933,75 EUR für die Sanierung / Instandsetzung und zur Ersatzbeschaffung von Geräten und Zubehör für das Jugend- und Bürgerhauses Bischleben zur Verfügung gestellt.