Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 44, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

01

Der Jahresabschluss 2014 des Entwässerungsbetriebes der Landeshauptstadt Erfurt wird mit einer Bilanzsumme von 297.103.671,26 EUR und einem Jahresgewinn von 5.586.117,31 EUR festgestellt.

 

02

Der Jahresgewinn von 5.586.117,31 EUR wird wie folgt verwendet:

·    die für das Wirtschaftsjahr 2014 geplante Eigenkapitalverzinsung in Höhe von 4.685.000 EUR wird an den städtischen Haushalt abgeführt,

·    die verbleibenden 901.117,31 EUR werden in die Allgemeine Rücklage des Entwässerungsbetriebes eingestellt.

 

03  

Der Werkleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2014 Entlastung erteilt.

 

04  

Als Abschlussprüfer für den Jahresabschluss 2015 einschließlich der Ãœberprüfung der Ordnungs­mäßigkeit der Werkleitung und der wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz wird die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft FUNDUS Revision GmbH bestellt. Der Prüfungsauftrag ist bis Oktober 2015 durch die Werkleitung auszulösen. Im Prüfungsauftrag ist die Vor­lage des Abschlussberichtes 2015 bis spätestens Ende Juni 2016 zu vereinbaren. Der Prüfungsbericht ist der Landeshauptstadt Erfurt auch in elektronischer Form zur Verfügung zu stellen.

 

05  

Gemäß § 25 Absatz 4 Thüringer Eigenbetriebsverordnung ist neben den Beschlüssen über die Feststellung des Jahresabschlusses und der Ergebnisverwendung auch der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers ortsüblich bekanntzugeben. Gleichzeitig sind der Jahresabschluss und der Lagebericht an sieben Tagen öffentlich auszulegen. In der Bekanntgabe ist auf die Auslegung hinzuweisen.