Sitzung: 03.09.2015 A Entw/016/2015
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 1549/15
Beschluss
Prüfauftrag
1.
Wie
kann die Abwicklung der Investitionsvorhaben so transparent gestaltet werden,
dass Verzögerungen so rechtzeitig erkannt werden, dass durch ein frühzeitiges
Gegensteuern eine Verschiebung des Vorhabens in das Folgejahr verhindert werden
kann?
2.
Wie
wird gewährleistet, dass mit der Umsetzung der Kanalbaumaßnahmen gleichzeitig
ein sachgerechter (grundhafter) Straßenbau finanziell gesichert und zeitgleich
realisiert werden kann?
3.
Wie
wird künftig gewährleistet, dass Bauleistungen rechtzeitig, d.h. möglichst zu
Beginn des Wirtschaftsjahres begonnen und im gleichen Jahr beendet werden, um
Übergänge für das Folgejahr und betriebswirtschaftlich bedenkliche
"Anlagen im Bau" zu vermeiden?
Der
Prüfauftrag ist federführend von der Werkleitung des Entwässerungsbetriebes zu
bearbeiten. Dabei ist davon auszugehen, dass Vorhaben, die im Verbund mit dem grundhaften
Straßenbau erfolgen, weiterhin von der Bauleitung des Tiefbau- und
Verkehrsamtes realisiert werden. Insofern ist der Amtsleiter des Tiefbau- und
Verkehrsamtes in die Bearbeitung dieses Prüfauftrages einzubeziehen.
Die
Ergebnisse der Prüfung sind dem Werkausschuss im letzten Quartal 2015
(spätestens in der Dezembersitzung) vorzulegen.