Beschluss:

 

01

Der Geltungsbereich wird entsprechend der zeichnerischen Festsetzungen im Entwurf des Bebauungsplanes KER663 gegenüber dem Vorentwurf Beschluss Nr. 1704/13 vom 16.04.2014 geändert.

 

02

Die Zwischenabwägung zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden eingegangenen Stellungnahmen wird gebilligt.

 

03

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes KER663 "Zum Kornfeld" seiner Fassung vom 08.05.2015 in (Anlage 2) mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 9)und die Begründung (Anlage 3) werden gebilligt.

 

Mit dem Entwurf werden die Planungsziele gegenüber dem Aufstellungsbeschluss Nr. 1704/13 vom 16.04.2014, öffentlich bekannt gemacht am 16.05.2014 im Amtsblatt Nr. 9, präzisiert:

-        Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung von 3 barrierearmen bzw. barrierefreien Mehrgenerationenhäuser mit ca. 30 Wohnungen

-        Sicherung des Erdgeschosses des südlichen Mehrgenerationshauses als Haus „Wohnen und Gesundheit“ mit Arztpraxis und Physiotherapie bzw. Pflegedienst

-        planungsrechtliche Umsetzung des Bebauungskonzeptes hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und der überbaubaren Grundstücksflächen

-        Sicherung der Erschließung

-        Sicherung eines adäquaten gestalteten Freiraumanteils

-        Bewältigung von Konflikten mit benachbarten gewerblichen und landwirtschaftlichen Nutzungen und Artenschutz

-        Ausschluss von Eingriffen in die ausgeübte Nutzung des östlich angrenzenden landwirtschaftlichen Betriebsgebäudes

 

04

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Zum Kornfeld", der Vorhaben- und Erschließungsplan, die Begründung sowie die wesentlichen,bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, sind gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu beteiligen.

 

05

Zeitpunkt, Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sowie Angaben zu den Arten verfügbarer umweltbezogener Informationen sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

 

(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 4 a – d beigefügt.)