Sitzung: 28.05.2015 OR MEL/004/2015
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 1157/15
Beschluss:
1)       Dem Förderverein des Evangelischen Kinderhauses am Drosselberg e. V. werden Mittel nach § 17 i. V. mit § 18 b) der Ortsteilverfassung in Höhe von 50,00 Euro für die Bereitstellung einer Hüpfburg zur Verfügung gestellt.
2)       Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage § 71 Thür.GemHV nachzuweisen.