Beschluss:

 

01

Für den Bereich Andreasvorstadt „Borntalbogen“ soll gemäß § 2 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB der Flächenutzungsplan geändert werden.

 

02

Der Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt bekanntzumachen.

 

03

Der Entwurf der Flächennutzungsplan- Änderung Nr. 24 für den Bereich Andreasvorstadt „Borntalbogen“ in seiner Fassung vom 26.02.2015 (Anlage 2) und die Begründung (Anlage 3) werden gebilligt.

 

04

Das Verfahren zur Flächennutzungsplan- Änderung Nr. 24 für den Bereich Andreasvorstadt „Borntalbogen“ wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

Im vereinfachten Verfahren wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und gemäß § 13  Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.

 

05

Der Entwurf der Flächennutzungsplan- Änderung Nr. 24 für den Bereich Andreasvorstadt „Borntalbogen“ und dessen Begründung sind nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

06

Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, sind gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 B BauGB zu beteiligen.

 

07

Zeitpunkt, Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplan- Änderung Nr. 24 unberücksichtigt bleiben können.

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