Sitzung: 27.05.2015 StR/032/2015
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0486/15
Beschluss:
01
Für den Bereich Andreasvorstadt
„Borntalbogen“ soll gemäß § 2 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB der
Flächenutzungsplan geändert werden.
02
Der Einleitungs- und
Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1
Satz 2 BauGB ortsüblich im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt
bekanntzumachen.
03
Der Entwurf der
Flächennutzungsplan- Änderung Nr. 24 für den Bereich Andreasvorstadt „Borntalbogen“
in seiner Fassung vom 26.02.2015 (Anlage 2) und die Begründung
(Anlage 3) werden gebilligt.
04
Das Verfahren zur
Flächennutzungsplan- Änderung Nr. 24 für den Bereich Andreasvorstadt
„Borntalbogen“ wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Abs. 1 BauGB
durchgeführt.
Im vereinfachten Verfahren wird
gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von der Durchführung einer
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und gemäß § 13
Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen
Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und
§ 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
05
Der Entwurf der
Flächennutzungsplan- Änderung Nr. 24 für den Bereich Andreasvorstadt
„Borntalbogen“ und dessen Begründung sind nach § 13 Abs. 2 Satz
1 Nr. 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB
für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
06
Die Behörden und sonstige Träger
öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden,
sind gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB
i. V. m. § 4 Abs. 2 B BauGB zu beteiligen.
07
Zeitpunkt, Ort und Dauer der öffentlichen
Auslegung sind gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1
Nr. 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2
Satz 2 BauGB im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt ortsüblich
bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, dass
Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass
nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die
Flächennutzungsplan- Änderung Nr. 24 unberücksichtigt bleiben können.
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