Sitzung: 15.04.2015 StR/030/2015
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 42, Nein: 0, Enthaltungen: 4, Befangen: 0
Vorlage: 1043/14
Beschluss:
01
Der Entwurf des Bebauungsplanes LIN587 "Am Tonberg"
(Anlage 2) in seiner Fassung vom 05.03.2015
und die Begründung (Anlage 3) sowie die Abwägung der bereits vorliegenden
Stellungnahmen (Anlage 9) werden gebilligt.
Mit dem Entwurf werden die
Planungsziele gegenüber dem Aufstellungsbeschluss Nr. 000224/08 vom 17.09.2008,
öffentlich bekannt gemacht am 24.10.2008 im Amtsblatt Nr. 19, präzisiert:
-
geordnete
städtebauliche Entwicklung des Gebietes als gewerblicher Standort
-
Entwicklung
von Gewerbeflächen für gering emittierendes Gewerbe
-
Ausschluss
von Einzelhandel, Gastronomie, Bordellen, Vergnügungsstätten sowie Betrieben
des Beherbergungsgewerbes zur Sicherung eines Flächenpotentials für sonstige
Gewerbenutzungen
-
Ergänzung
und Arrondierung des gewerblich geprägten Siedlungsbereiches bis an die
Ostumfahrung "Konrad-Adenauer-Straße"
-
Stärkung
der Wettbewerbsfähigkeit und oberzentralen Funktion Erfurts
-
Schaffung
neuer Arbeitsplätze
-
immissionsbeschränkende
Festsetzungen im Hinblick auf die vorhandene Wohnbebauung "Am
Tonberg"
-
Schaffung
von Grünzäsuren zur visuellen Abschirmung nach Norden zur Wohnbebauung "Am
Tonberg" und in Richtung Osten zur Ostumfahrung
"Konrad-Adenauer-Straße"
-
Schutz
der Frischluftzufuhr für die Kernstadt Erfurt
-
Regelung
des Umgangs mit Werbeanlagen
-
Anbindung
an das Haupterschließungsnetz vom Knotenpunkt Weimarische Strasse über einen
Anschluss an die Straße "An der Henne"
-
Erschließung
der Gewerbeflächen ausschließlich über einen internen Erschließungsstich
02
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit
dem Eigentümer und Erschließungsträger der Flurstücke im Geltungsbereich einen
städtebaulichen Vertrag über die Erschließung und die Umsetzung der notwendigen
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und
Landschaft (Ausgleichsmaßnahmen) abzuschließen.
03
Der Entwurf des Bebauungsplanes LIN587 "Am Tonberg" und dessen
Begründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen
Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB für die Dauer
eines Monats öffentlich auszulegen.
Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren
Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, sind gemäß
§ 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
04
Zeitpunkt, Ort und Dauer der öffentlichen
Auslegung sowie Angaben zu den Arten verfügbarer umweltbezogener Informationen
sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB im Amtsblatt der
Landeshauptstadt Erfurt ortsüblich bekannt zu machen.
(redakt. Hinweis: Die
Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 2 a – d beigefügt.)