Sitzung: 15.04.2015 StR/030/2015
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 46, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1418/14
Beschluss:
01
Der Aufstellungsbeschluss für das
Änderungsverfahren für den Bebauungsplan LIA278 "Auf der großen Mühle/
Hinter den Wänden/ Hinterm Gasthofe" (Beschluss Nr.1941/10 vom 15.12.2010)
wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:
Der rechtswirksame Bebauungsplan LIA278
"Auf der großen Mühle/ Hinter den Wänden/ Hinterm Gasthofe" an der
Weimarischen Straße / B7 in Linderbach soll geändert werden.
Mit der Änderung wird der Geltungsbereich
vergrößert, er wird begrenzt:
im Norden:       die südliche
Straßenbegrenzungslinie der Straße Elsterweg und nördliche Begrenzung der
Kleingartenanlage "Hinter den Wänden"
im Osten:           östliche
Grenze der Straße "Am Weiherweg", südliche Straßenbegrenzungslinie
Weimarische Straße, Flurstück 272, Flur 4, Gemarkung Linderbach; die östliche
Begrenzung der Flurstücke (Linderbach) 278/17, 278/19 und 278/21/5, 87/2, Gem.
Linderbach, Flur 5
im Süden:          die nördliche
Begrenzung des Bachflurstücks (Peterbach)277/3, Gemarkung Linderbach, Flur 5
und des Bachflurstücks (Linderbach) 328, Gemarkung Linderbach, Flur 5; sowie
der Flurstücke 179/1, 85, 81/5, Gemarkung Büßleben, Flur 3.
im Westen:       die östliche
Begrenzung der Bachflurstücke des Linderbachs 328, Gemarkung Linderbach, Flur 5
und des Bachflurstücks 87/2, Gemarkung Linderbach, Flur 3.Â
Mit der Änderung des Bebauungsplanes werden
folgende Planungsziele angestrebt:
- Sicherung von Gewerbeflächen für kleine und mittelständige produzierende
oder dienstleistende Gewerbebetriebe
- Erhaltung und Entwicklung des Kfz-Handels
- Ausschluss von weiterem sonstigen Einzelhandel und
Vergnügungsstätten
- Ausschluss von Schank- und Speisewirtschaften, die nicht
der Gebietsversorgung dienen
- Ausnahmsweise Zulässigkeit von Betrieben des
Beherbergungsgewerbes
- Gewährleistung eines planungsrechtlichen Bestandschutzes
für bestehende Nutzungen, die durch die Änderung unzulässig oder eingeschränkt
werden
- Neuregelung von Fremd- und Eigenwerbung
02
Der geänderte Aufstellungsbeschluss ist
gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich im Amtsblatt der
Landeshauptstadt Erfurt bekannt zu machen.
(redakt. Hinweis: Die Anlage des
Beschlusses ist der Niederschrift als Anlage 3 beigefügt.)