Sitzung: 15.04.2015 StR/030/2015
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 46, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0397/14
Beschluss:
01
Der Stadtrat beschließt die Abwägung zu den
im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen; das Abwägungsergebnis mit
Begründung (Anlage 5) ist Bestandteil des Beschlusses.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, den
Einreichern von Stellungnahmen nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB das Abwägungsergebnis
mitzuteilen.
02
Gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
i.V.m. § 88 Abs. 2 Thüringer Bauordnung (ThürBO) und § 19 Abs. 1 Satz 1, § 2
Abs. 1 und 2 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer
Kommunalordnung – ThürKO) beschließt der Stadtrat Erfurt den vorhabenbezogenen
Bebauungsplan MOP596 "Nahversorgungszentrum Moskauer Platz",
bestehend aus der Planzeichnung (Anlage 2) mit den textlichen Festsetzungen und
mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 3) als Satzung.
03
Die Begründung (Anlage 4) zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplan MOP596 "Nahversorgungszentrum Moskauer
Platz" wird gebilligt.
04
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den
Bebauungsplan gemäß § 21 Abs. 3 Satz 1 ThürKO der Rechtsaufsichtsbehörde
vorzulegen.
Die Satzung ist gemäß § 21 Abs. 3 Satz 2
ThürKO frühestens nach Ablauf eines Monats ortsüblich bekanntzumachen, sofern
die Rechtsaufsichtsbehörde die Satzung nicht beanstandet.
Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit
der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Dienststunden
eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
(redakt. Hinweis: Die Anlagen des
Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 1 a – e beigefügt.)