Sitzung: 15.04.2015 StR/030/2015
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Enthaltungen: 5, Befangen: 0
Vorlage: 0361/15
Beschluss:
01
Der Stadtrat beschließt die Abwägung zu den
im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange zur Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 9 für
den Bereich Linderbach, Hochstedt "Güterverkehrszentrum (GVZ)
Erfurt" eingegangenen Stellung-nahmen; das Abwägungsergebnis mit
Begründung (Anlage 4 a) ist Bestandteil des Beschlusses. Die Stadtverwaltung
wird beauftragt, den Einreichern von fristgemäß abgegebenen Stellung-nahmen
nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB das Abwägungsergebnis
mitzuteilen.
02
Die Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 9
für den Bereich Linderbach, Hochstedt "Güterverkehrs-zentrum
(GVZ) Erfurt" in der Fassung vom 19.02.2015 (Anlage
2) wird beschlossen. Die Begründung inklusive Umweltbericht (Anlage 3) wird
gebilligt.
03
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die
Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 9 für den Bereich Linderbach,
Hochstedt "Güterverkehrszentrum (GVZ) Erfurt" gemäß § 6
Abs.1 BauGB der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.
Nach § 6 Abs. 5 Satz 1 BauGB ist die Erteilung der Genehmigung
ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan einschließlich
der Begründung und der beizufügenden zusammenfassenden Erklärung während der
Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft gegeben werden kann.
(redakt. Hinweis: Die
Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 7 a – d beigefügt.)