Sitzung: 17.02.2015 OR BIS/002/2015
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0100/15
Entsprechend § 2 Abs. 2 der Betreiber- und
Nutzungsordnung für die Vergabe und Benutzung von Räumen in Bürgerhäusern der
Landeshauptstadt Erfurt werden
Mieteinnahmen für die Ausstattung und Renovierung des Bürgerhauses verwendet.
Der Ortsteilbürgermeister entscheidet in
Absprache mit dem Ortsteilrat darüber, welche Gegenstände angeschafft
werden.
Die Verwaltung, hier: Sachbearbeiterin Ortsteilbetreuung, wird beauftragt, den Beschluss umzusetzen und die erforderlichen Absprachen mit den tangierenden Fachämtern zu führen.