Beschluss:

 

01

Die Grundzüge für die zu erstellende lokale städtische Strategie im Bereich der nachhaltigen Stadtentwicklung in der EFRE- Periode 2014- 2020 gemäß Anlage 1 werden grundsätzlich bestätigt.

 

02

Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Grundlage den Wettbewerbsbeitrag zu erarbeiten und am Wettbewerb teilzunehmen.

 

03

Vor Abgabe des Wettbewerbsbeitrages werden die Ausschüsse für Stadtentwicklung und Umwelt sowie der Bau- und Verkehrsausschuss über den aktuellen Arbeitsstand informiert.

 

04

Wird die Landeshauptstadt Erfurt vom Freistaat Thüringen nach Wettbewerbsteilnahme in den Kreis der förderberechtigten Gemeinden aufgenommen, wird die Verwaltung beauftragt, alle not-wendigen Maßnahmen zur Beantragung der entsprechenden Fördermittel einzuleiten. Die not-wendigen haushalterischen Veranschlagungen im städtischen Haushalt sind je nach Bedarf für die kommenden Jahre vorzunehmen.

 

(redakt. Hinweis: Die Anlage des Beschlusses ist der Niederschrift als Anlage 6 beigefügt.)