Sitzung: 29.01.2015 StR/027/2015
Beschluss: mit Ănderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 2, Enthaltungen: 14, Befangen: 0
Vorlage: 0129/14
Beschluss.
01
Die
Parkraumkonzeption fĂŒr die Innenstadt von Erfurt wird als wesentliche
Handlungsgrundlage zur Umsetzung der Verkehrsentwicklungsplanes Innenstadt
(Beschluss 0160/12 vom 18.07.2012) mit dem Kernziel einer Begegnungszone
bestÀtigt.
02
Die
Verwaltung wird beauftragt, die in der Konzeption erarbeiteten notwendigen
MaĂnahmen im Jahr 2014 vorzubereiten und als Stufenkonzept in den Jahren
2014/15/16 umzusetzen. Als notwendige Vorleistungen sind dazu:
-Â Â Â Â die Bewohnerparkquartiere
neu zu ordnen
-Â Â Â Â auĂerhalb der Begegnungszone
die EinfĂŒhrung des Mischparkens durch Beschaffung von notwendigen
Parkscheinautomaten und Beschilderung vorzubereiten
-Â Â Â Â die ParkgebĂŒhrenordnung
einschl. Bewirtschaftungszeiten anzupassen
03
Die
Ăberwachung des Parkraumes erfolgt im Rahmen der vorhandenen personellen und
sachlichen Ressourcen der Stadtverwaltung.
04
Die
Verwaltung wird beauftragt, spÀtestens zwei Jahre nach Umsetzung der
Parkraumkonzeption eine Evaluierung zur erreichten QualitÀt der
ParkraumĂŒberwachung in der Innenstadt durchzufĂŒhren.
05
Vor EinfĂŒhrung/ Inkrafttreten der 3. Stufe der
Begegnungszone sind ein geeignetes Marketingkonzept und eine
Informationskampagne zur besseren ErklÀrung und Akzeptanz durch die Bevölkerung
Erfurts, die Besucher und die Einpendler zu entwickeln und umzusetzen. Die Belange
von Besuchern und Einpendlern der Innenstadt mĂŒssen durch zusĂ€tzliche
Parkangebote aufgefangen werden. Diese zusÀtzlichen ParkkapazitÀten dienen auch
der AttraktivitÀtserhöhung der Erfurter Innenstadt als Einzelhandelsstandort,
schaffen Angebote fĂŒr Dauerparker und sind Voraussetzung fĂŒr die Entwicklung
von BrachflÀchen, die derzeit als Parkplatz genutzt werden. Hierzu sind
schnellstmöglich mindestens drei ParkhÀuser zu planen und zu realisieren.
06
Der Stadtrat fordert die Verwaltung auf, die
SWE Parken GmbH als Betreiber fĂŒr die ParkhĂ€user zu gewinnen, damit fĂŒr das
Parken und fĂŒr die ĂPNV-Nutzung ein integriertes Konzept entwickelt werden
kann.
07
Die AttraktivitĂ€t des ĂPNV ist in ErgĂ€nzung zu
den Parkangeboten durch Schaffung von neuen Tarifangeboten fĂŒr die Innenstadt
zu erhöhen. Das Angebot des Jobtickets ist weiterzuentwickeln. Mit dem VMT sind
Verhandlungen aufzunehmen, neue Tarifangebote fĂŒr die Innenstadt in das
Tarifsystem des VMT zu integrieren.
08
Die Parkscheinautomaten sollen fĂŒr moderne
Bezahlsysteme geeignet sein (z.B. Handyticket).
09
In den nÀchsten Jahren sind die P&R-PlÀtze
bedarfsgerecht zu erweitern. Die Nutzung der P&R-PlÀtze soll weiterhin
gebĂŒhrenfrei bleiben.
10
Das Parkleitsystem ist unter Einbeziehung der
P&R-PlÀtze und der Stadtinformationstafeln zu erweitern.
11
An geeigneten Standorten der ParkplÀtze und
ParkhĂ€user sind Ladestationen bzw. die technischen Voraussetzungen fĂŒr eine
spĂ€tere Nachrichtung fĂŒr die Einrichtung von Ladestationen fĂŒr Elektrofahrzeuge
zu schaffen.
12
Der OberbĂŒrgermeister wird beauftragt,
quartalsweise einen Bericht zur Umsetzung des Parkraumkonzeptes (3. Stufe
Begegnungszone) zu erstellen und diesen den AusschĂŒssen BuV, StU und OSO vorzulegen.
Ein Schwerpunkt der Berichterstattung soll die Darstellung der
Parkplatzsituation in den Stadtteilen bilden, die sich auĂen an die zu
bewirtschaftenden Bewohnerquartiere (Beobachtungszonen) anschlieĂen.
(redakt.
Hinweis: Die Parkraumkonzeption ist der Niederschrift als Anlage 2 beigefĂŒgt.)