Sitzung: 29.01.2015 StR/027/2015
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1040/12
Beschluss:
01
Der Geltungsbereich wird entsprechend der zeichnerischen Festsetzungen
im Entwurf des Bebauungsplanes STO600 gegenüber dem Aufstellungsbeschluss DS 1123/10
vom 27.10.2010 geändert.
02
Der Entwurf des Bebauungsplanes STO600 "Walter-Rein-Straße" in
seiner Fassung vom 30.10.2014 (Anlage 2) und die Begründung (Anlage 3) werden
gebilligt.
Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB
durchgeführt. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 3 BauGB wird im
beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem
Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB,
welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der
zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.
Auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird gemäß § 13a Abs.
2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1, Nr. 1, § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
verzichtet.
03
Der Entwurf des Bebauungsplanes STO600 "Walter-Rein-Straße"
und die Begründung sind nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz
1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
04
Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren
Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, sind gemäß § 13a Abs. 2 Nr.
1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
05
Zeitpunkt, Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2
und § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt ortsüblich
bekannt zu machen.
In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen
während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht
abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan
unberücksichtigt bleiben können.
06
Mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes STO600
"Walter-Rein-Straße" werden die Sanierungsziele des
Sanierungsgebietes "Stotternheim" gebietsbezogen konkretisiert.
(redakt. Hinweis: Die
Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 1 a – c beigefügt.)