Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend § 4 i.V.m. § 8, Anlage 5 der Hauptsatzung werden finanzielle Mittel in Höhe von 2.700,00 EUR für den Kauf von  Ausstattungsgegenständen für das Bürgerhaus zur Verfügung gestellt.