Sitzung: 12.11.2014 OR SWB/009/2014
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 2309/14
Beschluss:
- Der Beschluss
2135/14 wird aufgehoben.
- Entsprechend § 4
i.V.m. § 8 (1b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden
finanzielle Mittel i.H.v. 4992,32 EUR für dringende Unterhaltungs- und
Sanierungsarbeiten im Bürgerhaus bereitgestellt.