Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 9, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

 

01

Der Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens nach § 12 BauGB vom 04.08.2014 für das Vorhaben „Änderung des Bebauungsplanes Michaelisstraße Ost - EFM172“ wird gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 BauGB abgelehnt.

 

02

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, dem Antragsteller die Entscheidung des Stadtrates einschließlich Begründung mitzuteilen.