Sitzung: 21.10.2014 OR ROH/008/2014
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2102/14
Beschluss
1. Entsprechend § 17, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Â
    Feuerwehrförderverein Rohda e.V. zur Durchführung der Kirmes finanzielle Mittel
    in Höhe von 500,00 EUR zur Verfügung gestellt.
2. Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist umgehend durch entsprechende
    Originalbelege nachzuweisen.