Sitzung: 20.10.2014 OR MÖR/008/2014
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2029/14
01.
Dem Ortsteilbürgermeister werden zusätzlich
zum BS 0021/14 vom 13.01.2014 aus § 16 der Ortsteilverfassung 51,32 EUR zur Verfügung gestellt, so dass 2014
insgesamt 351,32 EUR für Repräsentation 2014 vergeben werden können.
02.
Entsprechend der unter § 19 Abs. a) und f)
der Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt
Erfurt aufgeführten Gratulations- und Repräsentationsaufgaben entscheidet der
Ortsteilbürgermeister über den Einsatz der Mittel.
03.
Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.