Sitzung: 23.10.2014 BuV I 002/2014
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1242/14
Beschluss
1. Die nachfolgend
näher bezeichneten Straßen bzw. Teilbereiche von Straßen werden
    dem öffentlichen Verkehr (gemäß § 6
ThürStrG) gewidmet
   1.1. Gamstädter Feld
   1.2.Â
GrummtswieseÂ
   1.3. Über der Mönchswiese
   1.4. Das Kurze Feld
   1.5. Ermstedter Erlen (siehe Übersichtsplan).
2. Die Einstufung der
Straßen erfolgt entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung als
    Gemeindestraßen.
3.
Straßenbaulastträger ist die Stadt Erfurt.
4. Der Ãœbersichtsplan
ist Bestandteil des Beschlusses.
5. Die Widmung ist
mit Rechtsbehelfsbelehrung im Amtsblatt der Stadt Erfurt
    öffentlich bekannt zu machen und wird zum Zeitpunkt der öffentlichen
    Bekanntmachung wirksam.