Sitzung: 23.10.2014 BuV I 002/2014
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1089/14
Beschluss
1. Die nachfolgend
näher bezeichnete Straße wird dem
öffentlichen Verkehr
    (gemäß § 6 ThürStrG) gewidmet
   1.1. An der Kirche  (siehe Übersichtsplan).
2. Die Einstufung der
Straße erfolgt entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung als Gemeindestraße.
3.
Straßenbaulastträger ist die Stadt Erfurt.
4. Der Ãœbersichtsplan
ist Bestandteil des Beschlusses.
5. Die Widmung ist
mit Rechtsbehelfsbelehrung im Amtsblatt der Stadt Erfurt
     öffentlich bekannt zu machen und wird zum Zeitpunkt der öffentlichen
     Bekanntmachung wirksam.