Sitzung: 03.09.2014 StR/009/2014
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 42, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1127/14
Beschluss:
01
Der Stadtrat beschließt die
Abwägung zu den im Rahmen der
Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange eingegangenen Stellungnahmen; das Abwägungsergebnis mit Begründung
(Anlage 4) ist Bestandteil des Beschlusses.
Die Stadtverwaltung wird
beauftragt, den Einreichern von Stellungnahmen nach § 3 Abs. 2
Satz 4 BauGB das Abwägungsergebnis mitzuteilen.
02
Gemäß
§ 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m.
§ 88 Abs. 2 Thüringer Bauordnung (ThürBO) und
§ 19 Abs. 1 Satz 1, § 2 Abs. 1 und 2
Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer
Kommunalordnung - ThürKO), beschließt der Stadtrat Erfurt den
Bebauungsplan BIN651 "An der Weinsteige - nördlicher Teilbereich",
bestehend aus der Planzeichnung (Anlage 2 - M 1: 1000) mit den textlichen
Festsetzungen in seiner Fassung vom 18.06.2014, als Satzung.
03
Die Begründung (Anlage 3) zum
Bebauungsplan BIN651 "An der Weinsteige - nördlicher Teilbereich"
wird gebilligt.
04
Der Oberbürgermeister wird
beauftragt, den Bebauungsplan gemäß § 21 Abs. 3 Satz 1 ThürKO
der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.
Die Satzung ist gemäß § 21
Abs. 3 Satz 2 ThürKO frühestens nach Ablauf eines Monats ortsüblich
bekanntzumachen, sofern die Rechtsaufsichtsbehörde die Satzung nicht
beanstandet.
Dabei ist auch anzugeben, wo der
Plan mit der Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den
Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
(redakt. Hinweis: Die Anlagen des
Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 5 a – d beigefügt.)