Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem SV Schwerborn e.V. für die Vorbereitung und Durchführung des Sport- und Sommerfestes, 300,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können entsprechend dem Antrag u.a. für Sportplatzmiete, Urkunden, Präsente, Kosten für ein Rahmenprogramm und Kinderunterhaltung, sowie für mit der Veranstaltung im Zusammenhang entstehende Kosten eingesetzt werden.