Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Enthaltungen: keine

Beschluss:

Der Kirmesgesellschaft Tiefthal e.V. werden gem. §18 Anlage 5 (Ortsteilverfassung) der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Erfurt für die musikalische Umrahmung der Kirmesveranstaltungen 1.000,00 EUR zur Verfügung gestellt.