Sitzung: 21.01.2014 OR MIT/001/2014
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: keine, Enthaltungen: keine
Vorlage: 0050/14
Beschluss:
Entsprechend §2 Abs.2 der Betreiber und Nutzungsordnung für die Vergabe
und Benutzung von Räumen in Bürgerhäusern in den Ortsteilen und in der
Innenstadt werden die Mieteinnahmen für die Ausstattung und Renovierung des
Bürgerhauses verwendet.
Die Verwaltung, hier Sachbearbeiterin Amt 18, wird beauftragt, den Beschluss umzusetzen und erforderliche Absprachen mit tangierenden Fachämtern zu führen.