Sitzung: 25.09.2013 OR BUE/008/2013
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1869/13
Beschluss
1. Entsprechend § 19a und f, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt
werden dem
    Ortsteilbürgermeister zur ErfüllungÂ
der Repräsentationsaufgaben weitere finan-
    zielle Mittel in Höhe von
150,00 EUR zur Verfügung gestellt.
2. Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden
Belege
    auf der Grundlage § 71
ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung)
    nachzuweisen.