Sitzung: 12.09.2013 StR/012/2013
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1295/13
Beschluss
01
Der Stadtrat beschließt die Abwägung zu den
im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen; das Abwägungsergebnis mit
Begründung (Anlage 4) ist Bestandteil des Beschlusses.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, den
Einreichern von Stellungnahmen nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB das
Abwägungsergebnis mitzuteilen.
02
Gemäß
§ 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m.
§ 83 Abs. 2 Thüringer Bauordnung (ThürBO) und
§ 19 Abs. 1 Satz 1, § 2 Abs. 1 und 2
Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer
Kommunalordnung - ThürKO) beschließt der Stadtrat Erfurt den
vorhabenbezogenen Bebauungsplan BRV562 "Beim Bunten Mantel",
bestehend aus der Planzeichnung (Anlage 2 M 1: 500) mit den textlichen
Festsetzungen in seiner Fassung vom 12.08.2013, mit dem Vorhaben- und
Erschließungsplan (Anlage 3) als Satzung.
03
Die Begründung (Anlage 4) zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplan BRV562 "Beim Bunten Mantel" wird
gebilligt.
04
Der Oberbürgermeister wird beauftragt den
vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 21 Abs. 3 Satz 1 ThürKO
der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.
Die Satzung ist gemäß § 21 Abs. 3
Satz 2 ThürKO frühestens nach Ablauf eines Monats ortsüblich
bekanntzumachen, sofern die Rechtsaufsichtsbehörde die Satzung nicht
beanstandet.
Dabei
ist auch anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Dienststunden
eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Hinweis:
Die Anlagen des Beschlusses sind der
Niederschrift als Anlage 5 a - c beigefügt.