Sitzung: 27.08.2013 OR ALA/007/2013
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1508/13
Beschluss:
Entsprechend § 17, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt wird dem
SV Alach e.V. ein Zuschuss in Höhe von 200,00 EUR zweckgebunden für die
Anschaffung von Trainings- und Spielgeräten bewilligt.
Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch entsprechende Belege
auf der Grundlage
§ 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.