Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 39, Nein: 0, Enthaltungen: 3, Befangen: 0

Beschluss

01  

Der geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH versehene Jahresabschluss 2012 des Eigenbetriebes Erfurter Sportbetrieb mit einer Bilanzsumme von 74.843.615,24 € und einem Jahresverlust von 1.444.609,67 € wird festgestellt.

 

02

Der Jahresverlust von 1.444.609,67 € des Wirtschaftsjahres 2012 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

03

Aus dem investiven Zuschuss der Landeshauptstadt Erfurt des Wirtschaftsjahres 2012 wird der jährliche Tilgungsanteil des Kredites zur Finanzierung der Radrennbahn in Höhe von 90.100,00 € in die Allgemeine Rücklage eingestellt. Für die Wirtschaftsjahre 2008 bis 2011 wird diese Verfahrensweise rückwirkend und damit die Einlage von 460.300,00 € in die Allgemeine Rücklage bestätigt. 

 

04

Der Saldo in Höhe von 985.291,00 € infolge von Wertkorrekturen im Anlagevermögen in Bezug auf mit Gründungsbeschluss zum 01.01.2003 in das Sondervermögen einbrachte Grundstücke wird der Allgemeinen Rücklage entnommen.

 

05

Der Verlustvortrag aus dem Wirtschaftsjahr 2008 in Höhe von 2.672.420,97 € wird mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet.

 

06 

Für das Wirtschaftsjahr 2012 wird die Werkleitung entlastet.

 

07  

Als Abschlussprüfer für den Jahresabschluss 2013 einschließlich der Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Werkleitung und der wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz wird die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH bestellt. Der Prüfungsauftrag ist bis Oktober 2013 durch die Werkleitung auszulösen. Im Prüfungsauftrag ist die Vorlage des Abschlussberichtes 2013 bis spätestens Ende April 2014 zu vereinbaren. Der Prüfungsbericht ist der Landeshauptstadt Erfurt auch in elektronischer Form zur Verfügung zu stellen.

 

08  

Gemäß § 25 Absatz 4 Thüringer Eigenbetriebsverordnung ist neben den Beschlüssen über die Feststellung des Jahresabschlusses und der Ergebnisverwendung auch der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers ortsüblich bekanntzugeben. Gleichzeitig sind der Jahresabschluss und der Lagebericht an sieben Tagen öffentlich auszulegen. In der Bekanntgabe ist auf die Auslegung hinzuweisen.