Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 42, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

01

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes LIA286 "Überm Feldgarten/Auf dem Irrberg" in Form eines Textbebauungsplan (Anlage 2) in seiner Fassung vom 12.08.2013 und die Begründung (Anlage 3) werden gebilligt.

 

Mit dem Entwurf werden die Planungsziele gegenüber dem Aufstellungsbeschluss präzisiert:

 

·         Feinsteuerung des Einzelhandels gemäß dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept Erfurt in Verbindung mit der Erfurter Sortimentsliste in einem Teilbereich der Weimarischen Straße.

·         Festsetzung nicht zentrenrelevanten Einzelhandels gemäß Erfurter Sortimentsliste bis an die Schwelle der Großflächigkeit (800 m²).

·         Ausnahmsweise Zulassung von Einzelhandel im räumlichen und funktionalen Zusammenhang mit Handwerks- oder Gewerbebetrieben, dessen Verkaufsfläche der Betriebsfläche untergeordnet ist und der nur dem Verkauf selbst produzierter oder bearbeiteter Produkte dient.

·         Ausnahmsweise Zulassung von Betrieben des Beherbergungsgewerbes.

·         Ausschluss von Betrieben der Gastronomie (Schank- und Speisewirtschaften), die nicht der Gebietsversorgung dienen.  

·         Neuregelung  von Fremd- und Eigenwerbung.

·         Gewährleistung eines planungsrechtlichen Bestandsschutzes für Nutzungen, die durch die Änderung des Bebauungsplanes unzulässig oder eingeschränkt werden.

 

Das Änderungsverfahren wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Abs. 3 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

 

02

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes LIA286 "Ãœberm Feldgarten/Auf dem Irrberg" und die Begründung sind nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, sind gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

03

Zeitpunkt, Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind gemäß § 13 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt ortsüblich bekannt zu machen.

 

In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Hinweis:

Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlage 1 a - c beigefügt.