Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 36, Nein: 0, Enthaltungen: 7, Befangen: 0

Beschluss

01

Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans BRV 493 "Brühl-Süd" (Beschluss Nr. 227/2000 vom 15.11.2000, bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 20 vom 01.12.2000), geändert durch den Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan BRV 549 "Brühl - Benaryplatz" (Beschluss Nr. 042/2004 vom 24.03.2004, bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 7 vom 23.04.2004) wird wie folgt geändert:

 

            - Änderung des Geltungsbereichs

            - Änderung der Planungsziele

 

Der Geltungsbereich umfasst nunmehr die Flurstücke 138/145; 138/81 und 82; 138/200; 177/5 (tw.); 178/8; 180/5; 184/6 sowie teilweise 138/74 (Warsbergstraße). Er wird begrenzt:

 

im Norden:     durch die Flurstücke 138/36, 37, 193, 199

 

im Osten:       durch die Flurstücke 138/74 (tw.), 69 (Bonemilchstraße)

 

im Süden:       durch die Flurstücke 138/144 (Bergstrom), 171/9; 183/1; 184/5, 7, 9

                               (Gothaer Platz)

 

im Westen:    138/23 teilweise (Henning-Goede-Straße); 138/74 teilweise

                               (Warsbergstraße); 172/5; 173/2; 174/4; 175/4; 176/4; 177/5; 178/5;

                               179/5; 180/6

 

Alle genannten Flurstücke befinden sich in der Gemarkung Erfurt-Mitte, Flur 147.

 

Mit dem künftigen Bebauungsplan sollen für einen Teilbereich des Bebauungsplanentwurfs BRV 493 "Brühl-Süd" die Planungsziele angepasst und die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung geschaffen werden. Folgende primären Zielsetzungen werden dabei angestrebt:

 

            - Städtebauliche Neuordnung des Gebietes zwischen dem Gothaer Platz und

                 der Bonemilchstraße Entwicklung von Einzelhandels- und

                 Dienstleistungsangeboten zur Nahversorgung der Brühler Vorstadt

 

            - Schaffen der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines

                 Hotels am Gothaer Platz

 

            - Schaffen der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von

                  Wohngebäuden als Geschosswohnungsbau und Reihenhäuser 

 

            - Sicherung einer hohen Wohn- und Freiraumqualität

 

            - Sicherung der öffentlichen Erschließung des Quartiers

 

            - Sicherung notwendiger Flächen für den ruhenden Verkehr

 

            - Sicherung einer grünen Durchquerungsachse vom Gothaer Platz zum

                 Petersberg für die Wegekonzeption zur BUGA 21 mit Sicherung einer

                 fußläufigen und fahrradtauglichen Anbindung an den Gothaer Platz

 

            - Das Areal ist so zu bebauen, dass die Frischluftschneisen weitestgehend

                  erhalten bleiben.

 

02

Der geänderte Aufstellungsbeschluss ist gemäß §2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt bekannt zu machen.

 

03

Der städtebauliche Vorentwurf (Anlage 2) und der Erläuterungsbericht (Anlage 3) vom 14.05.2013 werden als Vorentwurf des Bebauungsplans und dessen Begründung gebilligt.

 

04

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs.1 Satz 1 BauGB ist durch die öffentliche Auslegung des städtebaulichen Vorentwurfs des Bebauungsplans BRV 493 "Brühl-Süd" und dessen Begründung durchzuführen.

Der Öffentlichkeit ist im Rahmen der Auslegung Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gemäß §3 Abs. 1 Satz 1 BauGB zu geben.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, sind gemäß §4 Abs. 1 Satz 1 BauGB zu beteiligen. 

 

05

Zeitpunkt, Ort und Dauer der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sind ortsüblich im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt bekannt zu machen.

 

06

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung die Erstellung einer Wirkungsanalyse zur Prüfung der Erweiterung des zentralen Versorgungsbereichs Brühler Vorstadt um den Standort Gothaer Platz (2.000 - 3.000 m²) zu vergeben. Die Übernahme der Kosten durch den Grundstückseigentümer ist vertraglich zu vereinbaren.

 

07

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung zur Sicherung der architektonischen Qualität für das Baufeld 1 einen Wettbewerb nach RPW (Einladungswettbewerb) vorzubereiten und die Übernahme der Kosten mit dem Grundstückseigentümer vertraglich zu vereinbaren.

Wesentlicher Bestandteil der Wettbewerbsausschreibung ist, die Blickbeziehung zum Dom nicht zu stören.

 

08

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung mit dem Eigentümer vertraglich zu vereinbaren, dass die Vergabe der Grundstücke im Baufeld 4 vorrangig an Baugemeinschaften oder private Bauherren zur Eigennutzung erfolgen soll.

 

Hinweis:

Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlage 7 a - c beigefügt.