Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 42, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

01

Der rechtsverbindliche Bebauungsplan ILV093 "Ilversgehofener Platz/Mittelhäuser Straße" soll gem. § 2 Abs.1 Satz 1 BauGB geändert werden.

Der Geltungsbereich schließt die Flächen zwischen der östlichen Straßenbegrenzung der Magdeburger Allee und die Fortführung westlich der Bahnflächen sowie der westlichen Straßenbegrenzung des IIversgehofener Platzes und der Mittelhäuser Straße ein. Im Norden schließt der Geltungsbereich die nördlich der Vollbrachtstraße liegenden Grundstücke ein. Die konkrete Geltungsbereichabgrenzung des zu ändernden Bebauungsplanes ist der Anlage 2 zu entnehmen.

 

Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes werden folgende Planungsziele angestrebt:

  • Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Neuordnung in  Teilbereichen mit Missständen bzw. Entwicklungspotentialen
  • Erhaltung des bestehenden Nebeneinanders von Gewerbe und Wohnnutzungen im Quartier
  • Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben mit zentrenrelevanten Kernsortimenten, ausgenommen der bestehenden Einzelhandelsbetriebe und  von Einzelhandelsbetrieben mit  bis zu 200 m² Verkaufsfläche (Erfurter Laden gemäß Einzelhandels- und Zentrenkonzept  vom 29.04.2009)
  •  Ausschluss von Vergnügungsstätten
  • Sicherung des Bestandes an vorhandenen Einrichtungen des Gemeinbedarfes
  • Aktualisierung der festgesetzten öffentlichen Verkehrsflächen
  • Sicherung von erforderlichen Durchwegungen

 

02

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes wird gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

Auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und Â§ 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß  § 13 Abs.  2 Satz 1, Nr. 1 BauGB verzichtet.

 

03

Der Änderungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt bekannt zu machen.

 

Hinweis:

Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlage 4a - b beigefügt.