Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 42, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

01

Der Stadtratsbeschluss 2197/10 "Vorhabenbezogener Bebauungsplan ALT 617 "An den Graden",

Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss" vom 03.03.2011 wird aufgehoben. 

 

02

Dem Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens nach § 12 Abs. 2 BauGB wird gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 BauGB nach pflichtgemäßem Ermessen zugestimmt. Das Bebauungsplanverfahren soll eingeleitet werden.

 

03

Für den Bereich An den Graden in der Gemarkung Erfurt-Mitte, Flur 134, soll gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB i. V. m. § 13a Abs. 1 Satz 1 BauGB der vorhabenbezogene Bebauungsplan ALT617 „An den Graden“ aufgestellt werden.

Der Geltungsbereich wird begrenzt:

im Norden:     durch die südliche Fahrbahnkante der Domstraße,

im Osten:       durch die Westgrenze des Straßenflurstücks An den Graden,

im Süden:       durch die Nordgrenze des Flurstücks des Bergstroms,

im Westen:    durch die westliche Flurstücksgrenze des Flurstückes 84/2

Mit dem aufzustellenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan ALT617 sollen die Sanierungsziele der Sanierungssatzung SA EFM101 „Altstadt“ gebietsbezogen konkretisiert und die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete Bebauung geschaffen werden. Hierbei sind vorgesehen:

- im Grundstücksteil entlang der Domstraße Gewerbe und zum Teil Wohnen, dabei im Erdgeschoss Gastronomie und oder Einzelhandelsflächen bis maximal je 200 qm Verkaufsraumfläche,

- in den Grundstücksteilen An den Graden, zum Bergstrom und im Blockinneren Wohnnutzungen mit einer maximalen Geschoßflächenzahl GFZ von 1,8. Daraus ergibt sich unter Berücksichtigung der gewerblichen Nutzungen im Grundstücksteil an der Domstraße eine maximale Geschoßflächenzahl GFZ von 2,0 über das gesamte Grundstück.

- eine Festlegung der überbaubaren Grundstücksfläche durch straßenbegleitende Baulinien zur Domstraße und zur Straße An den Graden sowie mit Baugrenzen zum westlich angrenzenden Grundstück sowie zum Bergstrom hin, die sich am Abstand der angrenzenden Turnhalle zum Bergstrom orientiert,

- Definition der Höhenentwicklung und Gliederung der baulichen Anlagen im Kontext mit der Umgebungs-bebauung sowie entsprechend der normativen Vorgaben zum städtebaulichen Denkmalschutz (siehe Vorhabensbeschreibung),

- Umsetzen der normativen Vorgaben des Denkmalschutzes, der Erschließung, des Immissions- und des Naturschutzes,

- Herstellung der notwendigen Kfz-Stellplätze, die durch die Bebauung nachzuweisen sind, in einer Tiefgarage mit Zu- und Abfahrt von der Straße "An den Graden",

 

- qualitätvolle Begrünung des Quartiersinnenbereiches

 

- im Planungswettbewerb ist "die besondere Beachtung des Erhalts der Bäume" aufzunehmen.

 

Die Konkretisierung und Ausgestaltung des Vorhabens erfolgt in einem Planungswettbewerb gemäß Richtlinien für Planungswettbewerbe RPW 2013 als Realisierungswettbewerb.

 

04

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

 

05

Der Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt bekannt zu machen.

 

06

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit dem Antragsteller (Vorhabenträger) den erforderlichen Durchführungsvertrag gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB zur Vorbereitung und Durchführung dieses Bebauungsplanverfahrens abzuschließen.

 

07

Der Vorhaben- Erschließungsplan (Anlage 2) wird als Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ALT617 „An den Graden“ gebilligt.

 

08

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ALT617 "An den Graden" und dessen Begründung durchzuführen.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, sind gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB zu beteiligen.

 

09

Zeitpunkt, Ort und Dauer der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sind ortsüblich im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt bekannt zu machen.

 

10

Der Flächennutzungsplan ist gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung anzupassen.

 

11

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit dem Vorhabenträger einen städtebaulichen Vertrag (§ 11 Abs. 1 Satz 1 BauGB) abzuschließen, der die Durchführung eines Planungswettbewerbes gemäß RPW 2013 als Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerberverfahren durch den Vorhabenträger regelt.

Der Planungswettbewerb gemäß RPW 2013 dient der Konkretisierung und Ausgestaltung des Vorhabens. Die ca. 25 Teilnehmer des Realisierungswettbewerbs werden in einem Bewerbungsverfahren ermittelt. In dem städtebaulichen Vertrag (§ 11 Abs. 1 Satz 1 BauGB) ist festzuschreiben, dass einer der Preisträger des Realisierungswettbewerbes vom Vorhabenträger auf dessen Kosten mit den vollständigen Planungsleistungen bis zur Ausführungsplanung (Leistungsphase 5 HOAI einschließlich) zu beauftragen ist.

 

12

Die Grundzüge und Rahmenbedingungen der Auslobung zum Wettbewerb sind den zuständigen Fachausschüssen zur Billigung vorzulegen.

 

Hinweis:

Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 2 a - b beigefügt.