Sitzung: 20.06.2013 JHA/006/2013
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 0974/13
01
Der
Jugendhilfeausschuss der Landeshauptstadt Erfurt beschließt folgende
Förderrichtlinien (Anlage 1)
1.
Förderrichtlinie
der Landeshauptstadt Erfurt für den Bereich der Jugendhilfe – Einzelmaßnahmen –
FRLJHEF-EM,
2.
Förderrichtlinie
der Landeshauptstadt Erfurt für den Bereich der Jugendhilfe – Internationale
Jugendarbeit – FRLJHEF-IJA,
3.
Förderrichtlinie
der Landeshauptstadt Erfurt für den Bereich der Jugendhilfe – Projekte, Dienste
und Einrichtungen – FRLJHEF-P,
4.
Förderrichtlinie
der Landeshauptstadt Erfurt für den Bereich der Jugendhilfe – Investive
Förderung – FRLJHEF-I.
02
Mit Ablauf des
31.12.2013 treten folgende Bestimmungen und Förderrichtlinien außer Kraft:
§
FRL Teil A –
Allgemeine Bestimmungen zur Förderung der Jugendhilfe (ABestJH)
§
FRL B 1– Richtlinie zur Förderung der
Jugendarbeit, der JugendÂsozialÂarbeit und der ambulanten erzieherischen Hilfen
§
FRL B 2 –Â
Richtlinie zur Förderung der internationalen Jugendarbeit
§
FRL B 3 – Richtlinie zur Förderung der Erziehung
in der Familie
§
FRL B 4 – Richtlinie zur Förderung von
Kindertageseinrichtungen (Kita)
§
FRL B 5 – Richtlinie zur Förderung der
Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen
§
FRL B 6 – Richtlinie zur Förderung der
Mitarbeiterfortbildung
§
FRL B 7 – Richtlinie zur investiven Förderung
von Einrichtungen der Jugendhilfe.
03
Die pauschale Förderung von Verwaltungs-, Sach- und Maßnahmekosten
entsprechend Ziffer 5.7.2 der Förderrichtlinie der Landeshauptstadt Erfurt für
den Bereich der Jugendhilfe – Projekte, Dienste und Einrichtungen – FRLJHEF-P
für das Haushaltsjahr 2014 wird wie folgt festgelegt:
- Jugendhäuser                                                 23
%
- Außerschulische
Jugendbildung                       10
%
- Jugendsozialarbeit                                          10
%
In den sonstigen Leistungsbereichen erfolgt
die Förderung der einzelnen Projekte auf der Basis des Jahres 2013.
Für die
Jugendverbandsarbeit ergibt sich die Planungssumme der Budgetierung der Miet-,
Verwaltungs-, Sach- und Maßnahmekosten aus dem aktuellen Kinder- und
Jugendförderplan.
04
Für das Budgetierungsverfahren
der Jugendverbände im Jahr 2014 gilt folgendes Verfahren:
§
Bis zum
01.09.2013 erarbeiten die Jugendverbände in Verantwortung des Stadtjugendrings
einen Verteilungsvorschlag für die Miet-, Verwaltungs-, Sach- und
Maßnahmekosten.
§
Im Rahmen
des Verteilungsvorschlages werden auch die Jugendverbände berücksichtigt, die
keine Personalkostenförderung erhalten.
§
Nach
der Genehmigung des Verteilungsvorschlages durch die Verwaltung des Jugendamtes
bis spätestens 15.09.2013 erfolgt die Antragstellung der einzelnen
Jugendverbände für das Folgejahr bis zum 30.09.2013.
05
Bis zum I. Quartal
2015 legt die Verwaltung des Jugendamtes dem Jugendhilfeausschuss einen Bericht
zur Umsetzung und Anwendbarkeit der Förderrichtlinien vor.
06
Die Verwaltung des Jugendamtes wird beauftragt, die Träger der freien Jugendhilfe unverzüglich über die neuen Förderrichtlinien zu informieren.
Hinweis:
Die Anlagen sind der Niederschrift als Anlage 2 beigefügt.