Sitzung: 20.06.2013 BuV/006/2013
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0279/13
Beschluss
1. Die nachfolgend
näher bezeichneten Straßen werden dem öffentlichen Verkehr
    (gemäß § 6 ThürStrG) gewidmet
  1.1. Kreuzblümchenweg
  1.2. Beifußweg
  1.3. Thymianweg - Restbereich
  1.4. Fingerhutstraße - Verlängerung
  (siehe Übersichtsplan*).
2. Die Einstufung der
Straßen erfolgt entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung alsÂ
    Gemeindestraßen.
3. Straßenbaulastträger
ist die Stadt Erfurt.
4. Der Ãœbersichtsplan
ist Bestandteil des Beschlusses.
5. Die Widmung ist mit Rechtsbehelfsbelehrung im Amtsblatt der Stadt
Erfurt öffentlich bekannt zu machen und
wird zum Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung wirksam.
*) - Der Ãœbersichtsplan liegt der Niederschrift als Anlage 2 bei.