Sitzung: 17.04.2013 OR BUE/004/2013
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0617/13
Beschluss
Entsprechend § 2 Abs. 2 der Betreiber- und Nutzungsordnung für die
Vergabe und
Benutzung von Räumen in Bürgerhäusern der Landeshauptstadt Erfurt sollen
die
Mieteinnahmen für die Ausstattung und Renovierung des Bürgerhauses
verwendet
werden.
Der Ortsteilbürgermeister entscheidet eigenverantwortlich über die
notwendigen
Maßnahmen und darüber, welche Gegenstände angeschafft werden.
Die Verwaltung, hier Sachbearbeiterin Amt 18, wird beauftragt, den
Beschluss
umzusetzen und erforderliche Absprachen mit den Fachämtern zu führen.