Sitzung: 11.04.2013 BuV/004/2013
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0304/13
Beschluss
1. Die nachfolgend näher bezeichneten Straßen werden dem öffentlichen
Verkehr
    (gemäß § 6 ThürStrG)
gewidmet
  1.1. An der Schmiraer
Grenze  (siehe Übersichtsplan*).
2. Die Einstufung der Straße erfolgt entsprechend ihrer
Verkehrsbedeutung als Gemeindestraße.
3.
Straßenbaulastträger ist die Stadt Erfurt.
4. Der Ãœbersichtsplan
ist Bestandteil des Beschlusses.
5. Die Widmung ist mit Rechtsbehelfsbelehrung im Amtsblatt der Stadt
Erfurt öffentlich bekannt zu machen und
wird zum Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung wirksam.
*) - Der Ãœbersichtsplan liegt der Niederschrift als Anlage 3 bei.