Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: keine, Enthaltungen: keine

01.

Dem Ortsteilbürgermeister werden für 2013 aus § 16 der Ortsteilverfassung  250,00 EUR  zur Verfügung gestellt.

 

02.

Entsprechend der unter § 19 Abs. a) und f) der  Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt aufgeführten Gratulations- und Repräsentationsaufgaben entscheidet der Ortsteilbürgermeister über den Einsatz der Mittel.

 

03.

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der  Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.