Sitzung: 19.12.2012 StR/019/2012
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 12, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1443/12
01
Bei Ausschreibungen
städtischer Baumaßnahmen wird als Unterkriterium die ausschließliche Verwendung
von mobilen Maschinen und Geräten aufgeführt die Abgasemissionsgrenzwerte der
Stufe IV (Richtlinie 97/68/EG) einhalten.
02
Die Stadtverwaltung informiert private
Bauherren über die ökologischen und gesundheitlichen Vorteile von Baumaschinen
mit Partikelfiltern.
03
Die Stadtverwaltung prüft inwiefern kommunale
mobile Maschinen und Geräte über Rußpartikelfilter verfügen und legt dem
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt bis zum I. Quartal 2013 einen Zeit- und Finanzierungsplan für die
Umrüstung der Maschinen ohne Filter vor.
04
Die Stadtverwaltung
informiert sich über Fördermöglichkeiten und Fördermodelle zur Unterstützung
von Umrüstungen veralteter Maschinen ohne Rußfilter.
05
Die
Stadtverwaltung informiert alle Unternehmen, die sich an Ausschreibungen
beteiligen, darüber, dass nach einer Übergangszeit von 2 Jahren, also ab dem
Jahr 2015, bei Einsatz von mobilen Maschinen und Geräten die Ausstattung mit
Partikelfiltern als Zuschlagskriterium vorgeschrieben werden soll.