Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 12, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

01

Bei Ausschreibungen städtischer Baumaßnahmen wird als Unterkriterium die ausschließliche Verwendung von mobilen Maschinen und Geräten aufgeführt die Abgasemissionsgrenzwerte der Stufe IV (Richtlinie 97/68/EG) einhalten.

 

02

Die Stadtverwaltung informiert private Bauherren über die ökologischen und gesundheitlichen Vorteile von Baumaschinen mit Partikelfiltern.

 

03

Die Stadtverwaltung prüft inwiefern kommunale mobile Maschinen und Geräte über Rußpartikelfilter verfügen und legt dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt bis zum I. Quartal 2013 einen Zeit- und Finanzierungsplan für die Umrüstung der Maschinen ohne Filter vor.

 

04

Die Stadtverwaltung informiert sich über Fördermöglichkeiten und Fördermodelle zur Unterstützung von Umrüstungen veralteter Maschinen ohne Rußfilter.

 

05

Die Stadtverwaltung informiert alle Unternehmen, die sich an Ausschreibungen beteiligen, darüber, dass nach einer Übergangszeit von 2 Jahren, also ab dem Jahr 2015, bei Einsatz von mobilen Maschinen und Geräten die Ausstattung mit Partikelfiltern als Zuschlagskriterium vorgeschrieben werden soll.