Sitzung: 19.12.2012 StR/019/2012
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 30, Nein: 7, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: 2392/12
Der Titel der Drucksache wird durch
folgenden Wortlaut ersetzt:
„Fortführung
Sozialticket 2013 - Änderung des Verkaufspreises“
01
Das Sozialticket wird ab Januar 2013 weiter an Inhaber des
Sozialausweises ausgegeben.
02
Das Entgelt für ein Sozialticket wird ab 01.01.2013 auf 30,00 EUR
monatlich festgesetzt.
03
Pro Bedarfsgemeinschaft wird 1 Ticket pro Monat ausgegeben. Nicht
anspruchsberechtigt sind   Personen bzw.
Bedarfsgemeinschaften, deren Fahrtkosten von Dritten, z. B.
Sozialleistungsträgern bzw. -erbringern, übernommen werden.