Sitzung: 14.11.2012 OR GOT/009/2012
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 2257/12
Beschluss:
Entsprechend § 4, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen für das Bürgerhaus Gottstedt, finanzielle Mittel i.H.v. 512,00 EUR zur Verfügung gestellt.