Sitzung: 16.10.2012 OR KER/008/2012
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 1974/12
Beschluss:
Entsprechend § 4, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden finanzielle Mittel in Höhe von 2.450,00 EUR für die dringend notwendige Instandsetzung des Fußweges in der Kersplebener Chaussee zur Verfügung gestellt.