Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Entsprechend  §  4, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden finanzielle Mittel in Höhe von 2.450,00 EUR für die dringend notwendige Instandsetzung des Fußweges in der Kersplebener Chaussee  zur Verfügung gestellt.