Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

1. Entsprechend § 19 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt wird dem Ortsteilbürgermeister ein Zuschuss in Höhe von 100,00 EUR zweckgebunden für die Ausgestaltung der Kirmes 2012 bewilligt.

2. Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.