Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Tagesordnungspunkt 8.3 wurde nach dem Tagesordnungspunkt 4 behandelt.

Es war ein Vertreter des Gutachterbüros anwesend. Daher ließ der Ausschussvorsitzende, Herr Kordon (Fraktion CDU) zunächst über das Rederecht für den Gast abstimmen. Das Rederecht wurde einstimmig erteilt.

Der Vertreter des Gutachterbüros führte anhand einer Präsentation[1] zu den Ergebnissen der Studie Zweckentfremdung von Wohnraum in Erfurt aus. Hierbei ging er unter anderem auf folgende Schwerpunkte ein:

-          Entwicklung der Übernachtungszahlen in Erfurt

-          Entwicklung des Angebotes von 2019-2025

-          Anzahl der Ferienwohnungen und die räumliche Verteilung auf das Stadtgebiet

-          Umfang der möglichen Zweckentfremdung des Wohnraumes

-          Auswirkungen dieser Zweckentfremdung

Danach stand er für weiterer Fragen zur Verfügung.

Durch den Beigeordneten für Stadtentwicklung, Kultur und Welterbe, Herrn Bredemeier, wurde erneut auf die Problematik des fehlenden Wohnraumes in Erfurt (ca. 3000 Wohnungen) hingewiesen. Eine Regelung durch die Landesregierung bezüglich der möglichen Zweckentfremdung sei dringend notwendig.

Auf die Frage von Herrn Ilsemann, sachkundiger Bürger, weshalb es hier bisher keine Entscheidung durch das Land gäbe, antwortete Herr Bredemeier, dass durch die Landesregierung diese Problematik offensichtlich nicht gesehen werde.

In der weiteren Diskussion, an der sich u. a. der Vertreter des Gutachterbüros, eine Mitarbeiterin des Amtes für Stadtentwicklung und Stadtplanung, Herr Rechenbach (Fraktion CDU), Herr Herb (sachkundiger Bürger), Frau Held (Fraktion Die Linke) und Herr Prechtl (Fraktion Mehrwertstadt) beteiligten, ergab sich die folgende abschließende Festlegung:

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau, Umwelt, Klimaschutz und Verkehr wurde im Zusammenhang mit der Drucksache 0251/26 "Information zu den Ergebnissen der Studie Zweckentfremdung von Wohnraum in Erfurt" durch den Beigeordneten für Stadtentwicklung, Kultur und Welterbe darüber informiert, dass er bezüglich der Gesamtproblematik bzw. im Hinblick auf eine landesrechtliche Gesetzgebung, die eine entsprechende kommunale Zweckentfremdungsverordnung erlauben würde den Austausch mit anderen Städten (Jena, Gera) vorantreiben möchte.

Damit die Ausschussmitglieder an den aktuellen Sachstand zu dieser Thematik angebunden bleiben, wird um entsprechende Informationen gebeten.

V: Beigeordneter für Stadtentwicklung, Kultur und Welterbe

T: 19.11.2026

DS

1100/26



[1] Die Präsentation zur Drucksache 0251/26 ist der Niederschrift beigefügt.