Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 4 Abs. 1 Nr. 2 und 4 i.V.m. § 7 Abs. 2 der Ortsteilverfassung (Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt) werden dem Hochheimer Karneval Club e.V. finanzielle Mittel i.H.v. 2500,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können für Anschaffungen / Ausgaben im Rahmen der Vereinstätigkeit, zur Durchführung der Karnevalsveranstaltungen zum 30-jährigen Bestehen (u.a. für Kamellen für den Umzug, Miete und Musik/DJ, Werbeartikel, PIN´s, Sonnenbrillen Schals, Orden und Jubiläumsheft) bzw. der schon getätigten Anschaffungen / Ausgaben eingesetzt werden.

Die ordnungsgemäße Verwendung der finanziellen Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage des § 71 ThürGemHV nachzuweisen.

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.