Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 4 Abs. 1 Nr. 2 und 4 i.V.m. § 7 Abs. 2 der Ortsteilverfassung (Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt) werden dem Verein zur Förderung des Feuerwehrgedankens Erfurt - Hochheim e.V. finanzielle Mittel i.H.v. 110,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können für Anschaffungen / Ausgaben im Rahmen der Vereinstätigkeit für die Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung „Maifeuer“ (u.a. für die Gebühren und Miet- und Materialkosten, welche im Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen) eingesetzt werden.

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege der Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen. Die Rechtsvorschriften des § 6 Abs. 2 (1) EStG (Einkommenssteuergesetz) sind zu berücksichtigen. Die finanziellen Mittel werden auch für bereits getätigte Ausgaben zur Verfügung gestellt. Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.