Sitzung: 25.02.2026 OR BEP/002/2026
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0441/26
Beschluss:
Entsprechend § 8 d) i.V.m. § 7 Abs. 2 der Ortsteilverfassung (Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt) werden dem Ortsteilbürgermeister oder einem Beauftragtem für die Durchführung des Frauentages finanzielle Mittel in Höhe von 250,00 EUR zum Kauf von Blumensträußen zu Verfügung gestellt.
Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen. Die finanziellen Mittel werden für bereits getätigte Ausgaben zur Verfügung gestellt. Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.
