Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 4 Abs. 1 Nr. 2 und 4 i.V.m. § 7 Abs. 2 der Ortsteilverfassung (Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt) werden dem Verein der Feuerwehr Melchendorf e.V. zur Vorbereitung und Durchführung des Familienfestes sowie für bewegliches Anlagevermögen (hier: Gastronomie-Kühlschrank für Veranstaltungen) finanzielle Mittel i. H. v. 800,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können u.a. für Speisen und Getränke sowie für einen Gastronomie-Kühlschrank, welcher dann auch für andere Veranstaltungen zur Verfügung steht, eingesetzt werden.

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege der Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.

Die Rechtsvorschriften des § 6 Abs. 2 (1) EStG (Einkommenssteuergesetz) sind zu berücksichtigen.

Die finanziellen Mittel werden auch für bereits getätigte Ausgaben zur Verfügung gestellt.

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.